183 ff.). Am 9. Juni 2017 beantragten die Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) die Verlängerung der therapeutischen Massnahme um fünf weitere Jahre sowie bei Erreichen der Höchstdauer der Massnahme am 23. Oktober 2017 die Anordnung von Sicherheitshaft bzw. Ersatzmassnahmen, wobei deren Ausgestaltung zwecks Aufrechterhaltung des bisherigen Settings den BVD zu übertragen sei (Akten Regionalgericht PEN 17 183, pag. 01).