1. Das Regionalgericht Oberland verurteilte A.________ am 28. Juni 2013 wegen mehrfacher sexueller Nötigung, teilweise versucht; mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kind, teilweise versucht; mehrfacher Erpressung, mehrfacher Nötigung, teilweise versucht sowie mehrfacher Pornographie zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, abzüglich 425 Tage Polizei- und Untersuchungshaft und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sich A.________ seit dem 24. Oktober 2012 im vorzeitigen Massnahmeantritt befindet (Vollzugsakten Band 1, pag.