Die Entschädigung wird pauschal auf CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) bestimmt und vom Kanton Bern ausgerichtet. 6.3 Da der vorliegende Beschluss in engem Zusammenhang mit dem vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht hängigen Verfahren W 12 6 (Strafanzeige der M.________AG gegen den Beschwerdeführer 1 und AF.________ wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung etc.) steht und keine überwiegende öffentliche oder private (Geheimhaltungs-)Interessen entgegenstehen, wird der vorliegende Beschluss antragsgemäss in Kopie dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht mitgeteilt (Art. 101 Abs. 2 StPO).