Er könne sich nur vorstellen, dass der Beschuldigte auf den Server der Beschwerdeführerin 2 zugegriffen habe. Es sei fast nicht möglich, dass man parallel von J.________(Land), von der AJ.________(Unternehmensgruppe) und von der M.________AG in H.________(Ortschaft) aus auf den Server zugreife (pag. 05 003 022 ff.). Zu den Aussagen von U.________ ist anzumerken, dass gemäss den erfolgten Abklärungen lediglich die Zugriffe ohne Downloads vom Datencenter der P.________AG resp. der Q.________AG sowie von der M.________AG erfolgten. Die Downloads wurden demgegenüber von J.________(Land) aus ausgeführt.