Schliesslich verweisen die Beschwerdeführer in ihrer Replik auf die Aussagen von U.________, ehemaliger Mitarbeiter der M.________AG und heutiger Angestellter der Beschwerdeführerin 2. Dieser gab anlässlich der Einvernahme vom 26. Januar 2012 an, dass er die Logfiles analysiert und festgestellt habe, dass die Downloads über IP-Adressen der Firma AJ.________(Unternehmensgruppe), private Adressen von J.________(Land), diverse, und die IP-Adresse der M.________AG stattgefunden hätten. Die IP-Adressen seien alle entweder in direktem Zusammenhang mit der AJ.________(Unternehmensgruppe) oder der M.________AG oder über J.________(Land). Dort befänden sich beispielsweise Entwicklungszentren der