stahl zu haben. Er habe hierzu weder einen Auftrag noch die eigenen Möglichkeiten gehabt. Er sagte weiter aus, dass er nie unbefugt Daten von irgendwelchen Computersystemen heruntergeladen habe. Er selbst habe auch keine Kenntnisse von solchen Tätigkeiten. Falls jemand von ihm verlangt hätte, unbefugt Daten herunterzuladen und er gewusst hätte, dass es illegal sei, hätte er es nie gemacht, sondern den zuständigen Institutionen gemeldet (pag. 05 010 042 ff.). Es trifft zu, dass in Bezug auf die Aussagen von F.________ auffällt, dass er doch sehr darum bemüht war, jeglichen Kontakt zum Beschuldigten abzustreiten.