_, ehemalige Mitarbeiterin der M.________AG. N.________ sagte anlässlich ihrer Einvernahme vom 14. März 2012 aus, dass am 19. Januar 2011 von Mitarbeitern der AJ.________(Unternehmensgruppe) in H.________(Ortschaft) E-Mails von Mitarbeitenden der Beschwerdeführerin 2 heruntergeladen worden seien. Es seien Posteingangsmails gewesen. Sie habe nicht alle E-Mails gesehen, aber es dürften einige hundert gewesen sein. Die E-Mails seien von jemandem von der IT heruntergeladen worden. Dieser sei bei der O.________(Unternehmung) J.________(Land) angestellt. Sie gehe davon aus, dass F.________ die Daten der Beschwerdeführerin 2 heruntergeladen habe.