__ GmbH vom 1. Mai 2015 konnte bestätigt werden, dass am 19. Januar 2011 per FTP alle E-Mails von 16 Mitarbeitern der Beschwerdeführerin 2 heruntergeladen worden sind, wobei der Download durch eine in V.________(Stadt) domizilierte IP-Adresse der W.________(Unternehmung), einem J.________(Land) Telekommunikationsanbieter, erfolgte (IP-Adresse 1.________). Ein weiterer Anmeldeversuch am 20. Januar 2011 sei aufgrund eines falschen Passworts zunächst gescheitert.