geordnet werden können, auf den Server der Hosting-Unternehmung G.________ GmbH zugegriffen worden sei. Zudem lasse auch der Umstand, dass der Beschuldigte offensichtlich durch den «Hacking»-Angriff erlange Dokumente als Beweise zu seiner Gegenanzeige gegen den Beschwerdeführer 1 eingereicht habe, auf eine rechtsgenügliche Verbindung schliessen. Der Beschuldigte sei 2011 wirtschaftlich Berechtigter der Q.________AG in Liquidation, der P.________AG, der R.________AG und der M.________AG gewesen. Dass der Beschuldigte im fragli-