GmbH sei vermutlich von in J.________(Land) und der Schweiz befindlichen Computern erfolgt. Am 23. Dezember 2011 erstattete die M.________AG ihrerseits Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer 1, in welcher der Vorwurf erhoben wurde, dieser habe zwischen dem 6. und 10. Januar 2011 bei der Entwendung der Server, IT-Infrastruktur sowie der Kunden- und Buchhaltungsdateien der M.________AG mitgewirkt.