Am 25. Februar 2011 reichten die Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein gegen den Beschuldigten wegen unbefugter Datenbeschaffung, evtl. Anstiftung dazu, evtl. unbefugtem Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem. In der Strafanzeige wurde dem Beschuldigten (bzw. seinen Angestellten) vorgeworfen, um den 19./20. Januar 2011 unrechtmässig E-Mails der Beschwerdeführerin 2 heruntergeladen zu haben. Der Zugriff auf den Server der Hosting- Unternehmung G.________ GmbH sei vermutlich von in J.________(Land) und der Schweiz befindlichen Computern erfolgt.