Aktionärsbindungsvertrag vom 12./14./17. Dezember 2005 und eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer 1 erfolgt. An der Verwaltungsratssitzung vom 6. Januar 2011 sei es zum Bruch zwischen den Geschäftspartnern gekommen und der Beschwerdeführer 1 sei als CEO der M.________AG abgewählt worden (vgl. Strafanzeige vom 25. Februar 2011 S. 5 f.). Am 25. Februar 2011 reichten die Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein gegen den Beschuldigten wegen unbefugter Datenbeschaffung, evtl. Anstiftung dazu, evtl. unbefugtem Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem.