3. Dem vorliegenden Strafverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Gemäss Strafanzeige führten der Beschwerdeführer 1 (CEO der Beschwerdeführerin 2 sowie ehemaliger CEO der M.________AG) und der Beschuldigte (heutiger CEO der M.________AG sowie Beteiligter an weiteren Gesellschaften, namentlich der AJ.________(Unternehmensgruppe)) in unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen und Funktionen verschiedene Gesellschaften in der Telekommunikations- /IT-Branche, u.a. die M.________AG. Die Zusammenarbeit und Abrechnung zwischen den Gesellschaftern sei bis Ende 2010 auf Mandatsbasis gestützt auf den