382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Dem vorliegenden Strafverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Gemäss Strafanzeige führten der Beschwerdeführer 1 (CEO der Beschwerdeführerin 2 sowie ehemaliger CEO der M.________AG) und der Beschuldigte (heutiger CEO der M.________AG sowie Beteiligter an weiteren Gesellschaften, namentlich der AJ.________(Unternehmensgruppe)) in unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen und Funktionen verschiedene Gesellschaften in der Telekommunikations- /IT-Branche, u.a. die M.________AG.