143 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 24 StGB), evtl. unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB), begangen zwischen dem 19. bis 25.01.2011 in H.________(Ortschaft), evtl. I.________(Ortschaft), evtl. J.________(Land) und/oder evtl. anderswo, z.N. der Beschwerdeführenden, fortzuführen respektive gegen den Beschuldigten Anklage zu erheben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -