, am 24. November 2017 Beschwerde. Sie stellten folgendes Rechtsbegehren: Es sei die Verfügung vom 14.11.2017 aufzuheben und es sei die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Vorwurfes der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143 Abs. 1 StGB), evtl. Anstiftung zur unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143 Abs. 1 StGB i.V.m.