Nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen vorgenommen hatte (Einvernahme von F.________ und Einholung eines Berichts der G.________ GmbH), stellte sie mit Verfügung vom 14. November 2017 das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren wegen unbefugter Datenbeschaffung, evtl. Anstiftung zur unbefugten Datenbeschaffung, evtl. unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem erneut ein. Hiergegen erhoben die Beschwerdeführer, beide vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 24. November 2017 Beschwerde.