Diese umfasst zwölf Kriterienbereiche. Gemäss dem Gutachter findet eine prognostische Gesamtwürdigung des Einzelfalls statt, wobei die Prognose als sehr günstig, günstig, neutral, ungünstig oder sehr ungünstig eingeschätzt wird. In seiner Vorabstellungnahme äusserte sich der Gutachter zu diesen zwölf Kriterien. Davon bezeichnete er sechs als eher ungünstig, eines als ungünstig, zwei als neutral und deren drei als (noch) unklar (vgl. Vorabstellungnahme vom 26. Oktober 2017, S. 19 ff.). Bereits mit Blick darauf kann nicht mehr von einem bloss moderaten Rückfallrisiko gesprochen werden.