Demgegenüber erscheinen die Aussagen des Opfers glaubhaft. Anlässlich der beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchung wurden neben Sexualspielzeugen auch Aufnahmen aus dem sadomasochistischen Bereich sichergestellt. Die Auswertung der sichergestellten Festplatte durch den Fachbereich Digitale Forensik ergab, dass gesamthaft 29 Bilder mit mutmasslich sexueller Gewalt (Gewaltpornografie) gespeichert sind. Eine Anzeige deswegen wurde ihm in Aussicht gestellt (vgl. Einvernahme vom 13. November 2017, N. 285 ff.).