4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 30. August 2017 zwischen 13.30 und 14.00 Uhr ein zwölfjähriges Mädchen vom Fahrrad gerissen und es in ein Maisfeld gezerrt zu haben. Dabei habe er es in den Bauch getreten, gewürgt und die Jacke über sein Gesicht gehalten und ihm gesagt, es solle still sei. Dies in der Absicht, gegen den Willen des Mädchens sexuelle Handlungen zu vollziehen. Der Beschwerdeführer bestreitet den Vorfall nicht (mehr) grundsätzlich, macht aber geltend, es habe sich um eine versehentliche Fahrradkollision gehandelt.