1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen versuchter sexueller Nötigung, evtl. versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 1. September 2017 die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an. Mit Entscheid vom 13. November 2017 verlängerte es die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis zum 13. Februar 2018.