4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller - dem Gesuchsgegner (mit den Akten) Bern, 28. Februar 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: