1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Beschimpfung. Am 2. Februar 2017 stellte sie den Parteien in Aussicht, das Verfahren einzustellen. Am 3. Februar 2017 beantragte B.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) sinngemäss, Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) habe in den Ausstand zu treten. Am 8. Februar 2017 (Eingang Beschwerdekammer: 13. Februar 2017) leitete der Gesuchsgegner das Ausstandsgesuch an die Beschwerdekammer weiter und nahm dazu Stellung. Der Gesuchsteller replizierte am 20. Februar 2017.