7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, der Privatklägerschaft eine Entschädigung von CHF 1‘659.85 (inkl. Auslagen und MWST) zu entrichten.