In den Jahren 2006 bis 2007 (somit während des Kassenausschlusses von B.________) erhöhte sich ihre Bruttoleistung markant, nämlich auf CHF 247'355.00 bzw. CHF 327'067.00. Eine Zunahme wurde auch bei den Konsultationen festgestellt. So fanden im Jahr 2005 670 Konsultationen statt. In den Jahren 2006 und 2007 hingegen 1'954 bzw. 2'578. Daraus schliesst die Privatklägerschaft, dass die Beschwerdeführerin Konsultationen in Rechnung gestellt hat, die sie selber alleine nicht habe durchführen können.