Die Statistik wurde anschliessend kopiert und zu den Akten genommen. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2017 lehnte die Staatsanwaltschaft das Gesuch von A.________ um Entfernung der vorgenannten Statistik aus den Akten ab (Dispositiv-Ziffer 2). Die hiergegen gerichtete Eingabe von A.________ vom 6. November 2017 leitete die Staatsanwaltschaft an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) zur Prüfung und allfälligen Entgegennahme als Beschwerde weiter. Auf Aufforderung der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer hin bestätigte A.______