Fürsprecher B.________ sind somit insgesamt CHF 3‘711.90 (inkl. Auslagen und MWSt) zu entrichten. Die Differenz zur Kostennote erklärt sich durch einen augenscheinlichen Rechnungsfehler beim Zwischentotal von CHF 3‘100.00 (recte: CHF 2‘300.00). Entsprechend reduziert sich auch die auf diesen Betrag entfallende Mehrwertsteuer. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kanton Bern (E. 4 hiervor), womit die Rück- und Nachzahlungspflicht gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO entfällt. 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: