Andererseits ist aufgrund des noch relativ jungen Alters des Exploranden und der in diesem Zusammenhang oftmals sehr günstig verlaufenden Delinquenzkarrieren dennoch eine hoffnungsvolle Grundhaltung nicht fehl am Platz» (Gutachten, S. 165). Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Behandlungsteam der Station Etoine, welche den Beschwerdeführer vergleichsweise lange und intensiv betreute, dessen Fähigkeit zur Psychotherapie verneinte (Station Etoine, Austrittsbericht vom 9. Mai 2017, S. 5 [Vollzugakten, Band 2, pag. 686]). Dies gestützt auf die von ihnen festgestellte leichte bis mittelschwere neurokognitive Störung.