Bisher scheint nach Ansicht des Gutachters einzig die Medikation einen kleinen Fortschritt gebracht zu haben (ibd., S. 18, Z. 4). Die angedachte weitere Therapierung des Beschwerdeführers kann am ehesten mit der heuristischen Methode des «trial and error» beschrieben werden, was folgende Passage des Gutachtens offenbart: «Wie stark Herr A.________ durch relativ klassische verhaltenstherapeutische Interventionen beeinflussbar ist, kann derzeit noch nicht abschliessend gesagt werden. Aufgrund des bisherigen Massnahmenverlaufs (und der leichten bis mittelschweren neurokognitiven Leistungsstörung) ist jedoch von höchstens kleinschrittigen Fortschritten auszugehen.