Seinem Gesuch um Einsicht in die Beschwerdeakten könne erst entsprochen werden, wenn eine gültige Vollmacht für das Beschwerdeverfahren vorliege. Zudem wurde ihm angezeigt, dass die Beschwerdeakten aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstands nicht mehr ausser Haus gegeben werden könnten. Ihm wurde die Möglichkeit geboten, einen Termin zu vereinbaren, um vor Ort Einsicht in die Beschwerdeakten zu nehmen und Kopien zu erstellen. Mit Schreiben vom 13. März 2018 reichte Rechtsanwalt C.________ eine Vollmacht für das Beschwerdeverfahren ein und ersuchte um Zustellung des Urteils zusammen mit den Akten.