1. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach A.________ am 26. Februar 2014 der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte, der mehrfachen Beschimpfung, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der Drohung schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene. Begleitend ordnete das Regionalgericht eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an. Am 14. Oktober 2014 trat der Verurteilte die Massnahme für junge Erwachsene im Massnahmenzentrum Arxhof an.