6. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit total CHF 6‘176.00. Abzüglich des geleisteten Vorschusses von CHF 3‘800.00 verbleibt ein auszubezahlender Restbetrag von CHF 2‘376.00. 7. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 1‘400.20 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, sofern er im Endentscheid zur Bezahlung der Verfahrenskosten verpflichtet wird (Art. 135 Abs. 4 StPO). […]