6 zusage für zukünftige Einvernahmen nach der Terminumfrage jeweils ein Substitutionsgesuch mit ungewissem Ausgang stellen. Eine effiziente Strafverteidigung sehe anders aus. Die Einvernahme von G.________ zeige dies. Die Videobefragung hätte am 5. Dezember 2017 in Anwesenheit von Rechtsanwältin C.________ stattfinden sollen. Nun habe sie verschoben werden müssen. Es sei der 13. Dezember 2017 zur Diskussion gestanden, vorgeschlagen durch die Kantonspolizei. Dieser Termin habe jedoch nicht gepasst. So finde die Einvernahme am 29. Januar 2018 statt.