Dies nur aufgrund der Haltung der Staatsanwaltschaft. Es drohe Überhaft, da das psychiatrische Gutachten längst vorliege und die Anordnung einer ambulanten Massnahme als angemessen erachtet werde. Es sei gängige Praxis, dass sich der amtliche Anwalt vor allem in Haftfällen substituieren lasse, andernfalls die Terminabsprache schwierig werde. Die Übernahme eines amtlichen Mandats bedeute nicht, dass er alles andere fallen lassen müsse. Er müsse die korrekte Verteidigung und ein beförderliches Verfahren gewährleisten. Die Verfügung vom 13. November 2017 zeitige Folgendes: