Er habe jeweils alles daran gesetzt, dass die Einvernahmen stattfinden könnten und deshalb Substitutionsvollmachten ausgestellt. Die Suche nach Einvernahmeterminen nach Erlass der Substitutionsverweigerung hätte einen Termin Ende November 2017, zwei Termine Ende Januar 2018, einen Termin Mitte Februar 2018 und den Einvernahmetermin mit dem Beschuldigten Anfang März 2018 ergeben. Damit komme es in fünf Monaten zu nur fünf Einvernahmen, womit dem Beschleunigungsgebot keine Rechnung mehr getragen werde. Dies nur aufgrund der Haltung der Staatsanwaltschaft.