5 der Beschwerdeführer 1 habe die Büropartner vorgängig instruiert und nach der Einvernahme ein Feedback des amtlichen Verteidigers erhalten. Wenn sich der Beschwerdeführer 2 jedoch substituieren lasse, liege die Instruktion seiner ihn vertretenden Anwaltskollegen nicht in der Verantwortung des Beschwerdeführers 1, sondern in derjenigen des amtlichen Verteidigers.