Die Akten zeigten, dass das gegen den Beschwerdeführer 1 eingeleitete Strafverfahren im zentralsten Punkt – dem Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind – immer noch weitere Kreise ziehe. Ursprünglich sei dem Verdacht nachzugehen gewesen, er könnte seine Tochter sexuell missbraucht haben. Aufgrund der Einvernahmen mit Auskunftspersonen eröffneten sich der Staatsanwaltschaft jedoch laufend neue Perspektiven. Plötzlich sei der sexuelle Missbrauch der mittlerweile neunjährigen Tochter von Bekannten des Beschwerdeführers 1 im Raum gestanden, weiter derjenige seines neunjährigen Sohnes.