Den Beschwerdebeilagen 10 und 11 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer 2 sowohl für den Termin vom 27. November 2017 wie auch für jenen vom 5. Dezember 2017 seine persönliche Teilnahme bestätigt hatte. Die Formulare füllte er am 1. respektive am 9. November 2017 aus, also zu einem Zeitpunkt, als er bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden war, dass das Mandat grundsätzlich persönlich zu führen sei und Substitutionen Ausnahmecharakter hätten. Dennoch ersuchte er am 9. November 2017 – also am