10 nicht wirksam davon abhalten, die Schweiz zu verlassen. Ferner ist eine Meldepflicht nicht geeignet, ein Untertauchen zu verhindern, sondern erlaubt einzig die rasche Einleitung einer Fahndung im Fall einer Flucht (Urteil des Bundesgerichts 1B_126/2012 vom 28. März 2012, E. 4.2). 6.3 Die Untersuchungshaft erweist sich somit als verhältnismässig. Die Beschwerde ist unbegründet und abzuweisen.