Schreiben der KESB vom 7. September 2017 [pag. 311]; Notiz der KESB vom 13. Juli 2017, wonach eine Platzierung der Tochter in einer Einrichtung geprüft werde, da die Tochter und die Pflegemutter nicht damit rechnen würden, dass sich der Beschwerdeführer an Besuchsrechtszeiten halten werde [Ordner KESB-Akten, Fasz. 8]). Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktenkundigen Briefkontakte des Beschwerdeführers mit seiner Tochter muss befürchtet werden, dass sich die Beziehung zu seiner Tochter schwierig gestalten könnte (vgl. etwa die im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 13. März 2017 an die KESB erwähnten Beeinflussungsversuche des Beschwerdeführers auf seine Tochter [pag.