(vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_292/2014 vom 15. September 2014 E. 3.3.3, 1B_400/ 2014 vom 8. Januar 2015 E. 2.5.1 und 1B_353/2013 vom 4. November 2013 E. 4.2). Dass der Beschwerdeführer alles daran setzen möchte, in der Schweiz und bei seiner Tochter verbleiben zu können, mag zutreffen. Indessen geht die Beschwerdekammer aufgrund der derzeitigen Ausgangslage davon aus, dass es schwierig sein dürfte, den Widerruf der Niederlassungsbewilligung abzuwenden (vgl. dazu auch die nachstehenden Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen).