Er wolle seinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz keinesfalls verlieren. Im Gegenteil werde er alles daran setzen, dass er auch weiterhin in der Schweiz und damit bei seiner Tochter bleiben könne, dies auch mit Blick auf die ihm hier offenstehenden beruflichen Wiedereingliederungsmöglichkeiten. 5.4 Der Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger und hat die ersten 20 Lebensjahre in seiner Heimat verbracht. Er absolvierte dort sechs Jahre die Primarschule. Über eine Ausbildung verfügt er nicht. Seinen Angaben zufolge arbeitete er als Gipser-Dekorateur, als Securitas-Angestellter und als Reinigungskraft am Flughafen.