genügend konkrete Anhaltspunkte, wonach die Tat sogar geplant gewesen sein könnte. Auf die Prüfung des dringenden Tatverdachts hinsichtlich versuchten Mordes verzichtet die Beschwerdekammer. Diesem kommt mit Blick auf die ohnehin zu erwartende empfindliche Freiheitsstrafe im Haftprüfungsverfahren keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Hinsichtlich des von D.________ erhobenen Vorwurfs, wonach der Beschwerdeführer mehrfach gegen ihren Willen den Beischlaf mit ihr vollzogen habe (Einvernahme vom 10. Januar 2017, pag.