Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) vom 5. August 2016 sei ein aktiver, rascher Blutverlust von 2 Litern als unmittelbar lebensbedrohlich einzustufen und bedürfe einer Blutstillung und einer Substitution u.a. mit Bluttransfusionsprodukten. Ohne die unmittelbar eingeleiteten medizinischen Interventionen wäre das Opfer sehr wahrscheinlich an den Folgen der Stichverletzungen verstorben (zum Ganzen: Gutachten IRM S. 8 f. [pag. 986 f.]).