Dabei wurden mehrere arterielle Blutungen, drei Verletzungen der Magenwand, eine Verletzung des Pankreas und zwei Verletzungen der Milz chirurgisch versorgt und insgesamt 2 Liter Blut aus der Bauchhöhle abgesaugt. Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) vom 5. August 2016 sei ein aktiver, rascher Blutverlust von 2 Litern als unmittelbar lebensbedrohlich einzustufen und bedürfe einer Blutstillung und einer Substitution u.a. mit Bluttransfusionsprodukten.