Die Strafuntersuchung wurde zunächst wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eröffnet, hiernach ausgedehnt auf versuchten Mord (Verfügung vom 6. Januar 2017) und Vergewaltigung (Verfügung vom 24. Januar 2017) und steht kurz vor der Anklageerhebung. Die Untersuchungshaft wurde mehrmals verlängert, letztmals mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 8. November 2017 für eine Dauer von zwei Monaten, d.h. bis am 31. Dezember 2017. Gegen den letzten Verlängerungsentscheid reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.____