8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 8. November 2017 wird insofern aufgehoben, als das Verfahren wegen Betrugs und unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe nicht an die Hand genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, bezüglich dieser Tatbestände ein Verfahren zu eröffnen. 3. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.