Die Investoren seien dahingehend informiert worden, dass die Beschuldigte 2 schlüsselfertige Lösungen zur Umwandlung von organischen Abfällen in Energie verkaufe. Diese Technologien könnten integriert werden oder bestehende Technologien ersetzen. Die Dokumentationen und Präsentationen betreffend die Beschuldigte 2 befinden sich in den Anzeigebeilagen 12 bis 17. Sie lassen den Eindruck entstehen, die Beschuldigte 2 verfügte über die entsprechenden Lizenzen und Technologien (vgl. insbesondere Anzeigebeilage 15, pag. 04 001 059). Ob dies im Zeitpunkt des Vertrages (noch) der Fall war, lässt sich den Akten nicht entnehmen.