Vermögensverfügungen veranlassen können, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 152 StGB). 7.2 Gemäss Handelsregisterauszug bezweckt die Beschuldigte 2 das Erstellen von industriellen Anlagen sowie das Halten und Bewirtschaften von Patenten und Lizenzen im Energiebereich (vgl. Anzeigebeilage 4). Die Beschwerdeführerin bringt vor, in den Präsentationen seien verschiedene Technologien vorgestellt worden. Die Investoren seien dahingehend informiert worden, dass die Beschuldigte 2 schlüsselfertige Lösungen zur Umwandlung von organischen Abfällen in Energie verkaufe.