Mit Blick darauf liegt kein sachverhaltsmässig und rechtlich klarer Fall von Straflosigkeit vor. Ohne Einvernahmen der Parteien und allenfalls Edition weiterer Belege hinsichtlich Verwendung der Investition oder Geschäftstätigkeit der Beschuldigten 2 kann ein Betrug nicht ausgeschlossen werden. Dass es im Kern um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen der Beschwerdeführerin und den Beschuldigten gehen mag, ändert daran nichts. 7. Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe